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Informationen rund um das Thema Organhaftung - Wofür muss der Geschäftsführer einer GmbH haften?

Die Position des Geschäftsführers bringt nicht nur eine hohe Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kunden mit sich. Ein Geschäftsführer nimmt auch das Risiko in Kauf, persönlich haften zu müssen.

Laut Gesetz haben GmbH Geschäftsführer die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes zu befolgen. Der Rechtliche Ausdruck „Organhaftung“ bezieht sich im Gesellschaftsrecht meistens auf Vorstände von AGs und Geschäftsführer einer GmbH (§ 43 Absatz 1 GmbH-Gesetz). Die Gesetzliche Regelung der Haftung von Geschäftsführern von GmbHs und AG Vorständen ist in Deutschland sehr streng. Sollte es dazu kommen, dass ein Geschäftsführer seine Sorgfaltspflicht verletzt, muss dieser für eventuell entstandenen Schaden der GmbH gegenüber haften (§ 43 Absatz 2 GmbH-Gesetz).

In dieser Beziehung unterscheidet sich das Gesetz drastisch gegenüber dem Umgang mit Arbeitnehmern, da Vorstände und Geschäftsführer auch für Schäden, die durch sehr geringe Fahrlässigkeit in Ihrem Aufgabenbereich entstehen, haftbar gemacht werden. Dabei gilt das Prinzip der Beweislastumkehr.

Nähere Informationen finden Sie unter:
dejure.org

Unter dem Aspekt des Wefly Konzeptes kann ein Unfallschaden am Flugzeug von der Flugzeugversicherung als fahrlässig eingestuft werden. In diesem Falle haftet der Geschäftsführer der GmbH vollumfänglich mit seinem Privatvermögen, wenn er der Pilot gewesen ist, der den Schaden selbst verursacht hat.

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